Nutzungsbedingungen für die FundraisingBox-API

1 Gegenstand des Vertrages

Wikando stellt dem Auftraggeber den Online-Dienst FundraisingBox gemäß gesondertem (Haupt-)Vertrag zu Verfügung. Über verschiedene Softwareschnittstellen (nachfolgend “API”) kann auf die von Wikando für seine Nutzer erhobenen Daten Zugriff genommen, eigene Daten erhoben und mit der FundraisingBox abgeglichen, sowie Zahlungsvorgänge durchgeführt werden. Die Nutzung der API im Rahmen dieses Vertrages ist mit der Nutzung der FundraisingBox lt. Hauptvertrag verbunden.

Der Vertragsschluss kommt durch die kundenseitige Anwahl der API-Funktionalität in seiner FundraisingBox-Variante als Leistungmerkmal und der ausdrücklichen Gestattung dieses API-Zugriffs sowie Übersendung der Zugangsdaten durch Wikando zustande.

Der genaue und aktuelle Umfang der Funktionalität der API kann unter http://developer.fundraisingbox.com eingesehen werden.

2 Pflichten von Wikando

2.1 Wikando erteilt dem Partner eine Nutzungserlaubnis zur Verwendung der von FundraisingBox bereitgestellten API. Dazu übermittelt Wikando dem Partner Zugangsdaten zu den API. Die Nutzungserlaubnis gilt ausschließlich gegenüber dem Partner. Der Partner ist nicht berechtigt, seinerseits Dritten die Nutzung der API zu gestatten.

2.2 Wikando unterstützt mehrere Payment-Provider, deren Zahlungsdienste über die API vom Partner genutzt werden kann. Wikando kann die dauerhafte Unterstützung einzelner Payment-Provider jedoch nicht gewährleisten.

2.3 Die Verfügbarkeit der API und der bereitgestellten Zahlungsdienste ist auch von der Verfügbarkeit der Payment-Provider abhängig. Eine dauerhafte Verfügbarkeit der Zahlungsdienste per API kann Wikando deshalb nicht gewährleisten.

2.4 Wikando stellt zu jeder API eine Dokumentation zur Verfügung, in der die wesentlichen Funktionen und Parameter der einzelnen API wiedergegeben sind (http://developer.fundraisingbox.com). Die Art der Bereitstellung der Dokumentation (Webseite, PDF, etc.) kann einseitig von Wikando geändert werden.

2.5 Wikando behält sich vor, die Funktionalität jederzeit zu erweitern. Aus wichtigen Gründen, insbesondere, aber nicht abschließend: Datensicherheit, zwingende technische Gründe, zur Fehlerbehebung oder wegen einer Veränderung der Rechtslage, kann die Funktionalität darüber hinaus jederzeit geändert, eingeschränkt oder teilweise eingestellt werden. Der Partner wird über solche Änderungen an den API so bald wie möglich und zumutbar benachrichtigt.

2.6 Wikando kann die API in verschiedenen Versionen zur Verfügung stellen. Der Partner wird über neue Versionen der API und Außerdienststellung alter Versionen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Der Partner ist verpflichtet, Änderungen an den API – soweit notwendig – innerhalb eines angemessenen Zeitraumes in seine Software zu integrieren. Wikando kann den Betrieb alter Versionen der API teilweise oder vollständig einstellen, wenn dem Partner stattdessen eine neuere Version der API zur Verfügung gestellt und eine angemessene Übergangszeit gewährt wird.

3 Gegenleistung des Partners

3.1 Der Partner zahlt Wikando für die Nutzung der API ein Entgelt nach Maßgabe der Preis-Tabelle, die zum Zeitpunkt der Buchung durch den Partner, auf www.fundraisingbox.com veröffentlicht war.

3.2 Die Abrechnung der API erfolgt im Rahmen der FundraisingBox-Abrechnung. Die von Wikando in Rechnung gestellten Entgelte sind mit Rechnungsstellung fällig. Wikando ist berechtigt, den Zugang des Partners zu den API zu sperren, wenn der Partner mehr als zwei Wochen mit der Zahlung in Verzug ist. Wikando wird dem Partner die drohende Sperrung vor ihrer Durchführung in Schrift­- oder Textform ankündigen.

4 Sorgfaltspflichten und Sicherheitsvorkehrungen

4.1 Der Partner ist verpflichtet, die von Wikando für die API zur Verfügung gestellten Zugangsdaten sicher zu verwahren, d.h. vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Zugangsdaten dürfen insbesondere nicht im Klartext in Konfigurationsdateien gespeichert werden oder über unverschlüsselte öffentliche Netzwerkverbindungen übertragen werden.

4.2 Wikando ist berechtigt, den API-Zugang des Partners zu sperren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckentfremdete Nutzung, Versuche der Umgehung von Authentifizierungsmechanismen oder eine Gefährdung der Datensicherheit vorliegen. Der Partner wird über solche Sperrungen umgehend informiert.

4.3 Der Partner ist verpflichtet, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten, die über die API bereitgestellt werden, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Der Partner garantiert, sicherzustellen, dass er keine Daten ohne die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers oder eine gesetzliche Erlaubnis nach deutschem Recht erhebt, verarbeitet oder nutzt.

4.4 Der Partner ist verpflichtet, bei jeglicher Form von Anwendung der API, die automatisiert Payment-Transaktionen über die API auslöst und dazu öffentlich Daten in Form einer Webseite, einer mobilen Anwendung oder einer Desktop-Anwendung erhebt und über die API verarbeitet, die Eingabe-Oberfläche seiner Anwendung mit einem Hinweis zu versehen, dass diese Funktionalität durch die sicheren Services der FundraisingBox bereitgestellt wird. Dieser Hinweis muss die allgemeinen Branding-Richtlinien der Wikando berücksichtigen, die über www.fundraisingbox.com/branding einzusehen sind.

4.5 Außerdem ist Wikando befugt, den Zugang des Partners zu der API zu blockieren, falls die API-Tages-Nutzungsbeschränkungen überstiegen werden. Es gelten: 2.500 API-Anforderungen pro Tag und 10 Anforderungen pro Sekunde. Der Partner wird über solche Blockierungen umgehend informiert.

5 Schadensersatz und Haftungsausschluss

Wikando ist zur Leistung von Schadensersatz nur bei grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (“Kardinalpflicht”), im Falle der Verletzung einer ausdrücklich als solche bezeichneten Garantie und im Falle einer gesetzlich zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.

6 Laufzeit und Kündigung

6.1 Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen.

6.2 Beide Parteien können diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ersten eines Monats ordentlich kündigen. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Eine Kündigung dieses Vertrages kann unabhängig von der Nutzung der FundraisingBox erfolgen. Wird der Grundvertrag über die Nutzung der FundraisingBox gekündigt oder auf sonstige Weise beendet, endet damit automatisch dieser Vertrag (siehe 1.1)

6.3 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die nicht vertragsgemäße Nutzung der API durch den Partner (Ziff. 4.1, Ziff. 4.2, Ziff. 4.4) sowie die nicht rechtmäßige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten (Ziff. 4.3).

6.4 Wikando bleibt vorbehalten, die Funktionalität der API aus anderen als den in Ziff. 2.5 genannten Gründen einzuschränken oder einzustellen. Dem Partner steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu dem Termin des Inkrafttretens der Änderungen zu. Ziff. 7 gilt entsprechend.

7 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

7.1 Wikando kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen aufgrund einer für Wikando bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind oder aufgrund von Änderungen der Rechtslage (gleich, ob durch Rechtsprechung, Gesetz oder sonstiger behördlicher Anweisung) für die weitere Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist ausgeschlossen.

7.2 Wikando wird dem Partner die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich wird Wikando dem Partner eine angemessene, mindestens sechs Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Wikando wird den Partner bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

8 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Augsburg.

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