AGB

Die Wikando GmbH stellt Dir hier die AGB der FundraisingBox als PDF-Version und nachfolgend als Text zur Verfügung.

1 Geltungsbereich

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen FundraisingBox“ (im Folgenden auch kurz „Bedingungen“) gelten für Vereinbarungen mit der WIKANDO GmbH, Schießgrabenstr. 32 in 86150 Augsburg, (im Folgenden kurz „WIKANDO“) über die Leistungen der FundraisingBox, sowie in Verbindung mit der Bereitstellung der FundraisingBox durch WIKANDO erbrachte Dienstleistungen, sowohl für gegenwärtige als auch für künftige Einzelaufträge, soweit nicht durch schriftliche oder in Textform erstellte Vereinbarungen zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen zwischen WIKANDO und dem Kunden, insbesondere im konkreten Angebot/Auftrag, haben, soweit sie von den vorliegenden Bedingungen abweichen, Vorrang vor diesen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine Niederlegung in Textform maßgebend.

WIKANDO stellt unter der Bezeichnung „FundraisingBox“, Organisationen, Unternehmen, Stiftungen, Institutionen und Parteien (im Folgenden „Kunde“) eine Digital Fundraising Plattform mit Funktionen und Integrationen zur Zahlungsabwicklung, Spenden- und Datenpflege, Spender*innenkommunikation, Relationship Management, Aufgabenverwaltung und Automatisierung von Organisationsabläufen zur Verfügung.  

Zusätzlich zur FundraisingBox können unter anderem Beratungs- und Projektleistungen aus den Bereichen Kommunikation, Webdesign, Content Management, Customer Relation Management oder Payment bei WIKANDO einvernehmlich beauftragt werden.

Die FundraisingBox wird durch WIKANDO ausschließlich zur Nutzung über das Internet zur Verfügung gestellt. Das Angebot der FundraisingBox richtet sich nicht an Verbraucher.

2 Vertragsschluss, Zugangsdaten, Account-Inhaber*in

2.1. Der Vertragsschluss über die Leistungen der FundraisingBox erfolgt über die Bestätigung des durch WIKANDO bereitgestellten Online Vertragsformulars durch den Kunden.

2.2. WIKANDO prüft nach Vertragsschluss, ob der Kunde den Werten von WIKANDO im Sinne der Ziffer 3.3. entspricht. Bis 14 Tage nach Vertragsschluss haben die Parteien diesbezüglich ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht.

2.3. Falls die Erklärung zum Abschluss des Vertrages mit WIKANDO durch den*die Erklärende*n im Namen einer Organisation, Firma oder anderen juristischen Person als Kunden abgegeben wird, so sichert der*die Erklärend*e zu, befugt zu sein, die Erklärung zum Abschluss dieses Vertrages verbindlich als Vertreter*in im Namen dieses Kunden abzugeben.

2.4. Beim Abschluss des Vertrages mit WIKANDO generiert der Kunde selbst ein Passwort, das zur weiteren Nutzung in Kombination mit der angegebenen E-Mail Adresse für die FundraisingBox erforderlich ist. Diese ersten Zugangsdaten werden dem*der vertretungsberechtigten Nutzer*in des Kunden zugeordnet. Der Kunde bestätigt hiermit, dass diese*r vertretungsberechtigte Nutzer*in berechtigt ist, während der Laufzeit des Vertrages rechtsgeschäftlich verbindliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben, um zusätzliche Leistungsumfänge der FundraisingBox zu bestellen oder zu kündigen oder weitere Beratungs- und Projektleistungen zu beauftragen (in diesen Bedingungen wird diese*r Nutzer*in bzw. die entsprechenden Zugangsdaten als „Account Inhaber*in“ bezeichnet). Eine Bestellung von Leistungen hat durch den*die Account Inhaber*in in Textform oder als Buchung über den Store der FundraisingBox zu erfolgen. Eine Kündigung von Leistungen hat ebenfalls durch den*die Account Inhaber*in in Textform zu erfolgen.

2.5. Nur der*die Account Inhaber*in kann in der FundraisingBox, abhängig vom gebuchten Leistungsumfang, weitere Nutzer*innen anlegen. Die jeweiligen Nutzer*innen können in der FundraisingBox ihre eigenen Nutzungsdaten verwalten. Sie sind jedoch nur zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Kunden und zur Beauftragung weiterer Leistungen berechtigt, wenn von dem*der Account Inhaber*in die entsprechenden Berechtigungen übertragen wurden.

2.6. Ein Wechsel des*der Account Inhaber*in auf Seiten des Kunden kann durch den*die aktuelle*n Account Inhaber*in innerhalb der FundraisingBox vorgenommen werden. Durch einen Wechsel verliert der*die aktuelle Account Inhaber*in seinen*ihren Status als Account Inhaber*in und der*die nachfolgende Account Inhaber*in tritt an seine*ihre Stelle und ist nun ausschließlich zur Abgabe rechtsgeschäftlich verbindlicher Erklärungen im Namen des Kunden innerhalb der FundraisingBox berechtigt. Ist ein Wechsel des*der Account Inhaber*in durch den Kunden über den*die bisherige*n Account Inhaber*in nicht mehr möglich, etwa weil diese*r den Kunden bereits als Arbeitnehmer*in verlassen hat, so ist ein Antrag auf Wechsel des*der Account-Inhaber*in schriftlich oder in Textform an WIKANDO zu stellen. WIKANO behält sich vor, vor einem Wechsel einen Nachweis als Legitimation des Beantragenden anzufordern.

2.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Benutzerdaten und Passwörter des*der Account Inhaber*in und der übrigen angelegten Nutzer*innen geheim zu halten und die Nutzer*innen entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Er hat dabei mindestens die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten, damit die Daten nicht an unberechtigte Dritte gelangen.

3 Vertragsgegenstand

 

FundraisingBox und Werte der WIKANDO

3.1. WIKANDO bietet mit der FundraisingBox eine Software-as-a-Service-Lösung an, die in unterschiedlichem Leistungsumfang und Funktionalität bezogen werden kann.

3.2. Der mit dem Kunden vereinbarte Umfang und Funktionalitäten richten sich nach den bei Vertragsabschluss getroffenen Vereinbarungen. Spätere Änderungen sind einvernehmlich während der Vertragslaufzeit möglich.

3.3. WIKANDO vertritt die unter Ziffer 3.4 beschriebenen Unternehmenswerte und schließt Verträge nur mit Kunden, die diese Wertevorstellung teilen. Deshalb behält es sich WIKANDO auch nach Vertragsschluss vor, regelmäßig zu prüfen, ob Kunden diese Wertevorstellung auch weiterhin teilen. Es ist in keinem Fall die Absicht von WIKANDO eine Bewertung des individuellen Engagements einer Organisation vorzunehmen, WIKANDO ist jedoch davon überzeugt, dass beide Parteien eine Zusammenarbeit nur dann eingehen oder aufrechterhalten sollten, wenn eine hinreichende Werte-Übereinstimmung vorliegt. Nur so entsteht Mehrwert, Nähe und auch eine Kooperationsstärke, die wirkungsvoll ist. Stimmen die unter Ziffer 3.4 beschriebenen Werte des Kunden mit denen von WIKANDO nicht oder nicht mehr überein, steht WIKANDO ein außerordentliches und fristloses Sonderkündigungsrecht zu. 

3.4. Die Partnerschaften von WIKANDO sind auf positive soziale Auswirkungen, Vielfalt, Toleranz, Menschenrechte, Ethik, Nachhaltigkeit bezogen auf Umwelt, Naturschutz, Wirtschaft und Soziales, der Förderung von Bildung und der Unterstützung bei Katastrophen und eine inklusive, respektvolle Gesellschaft ausgerichtet, zugleich schätzt WIKANDO  die Vielfalt an gemeinnützigen Organisationen und ihren individuellen Zielen und unterstützen diese von regional bis weltweit.

WIKANDO kooperiert nicht mit Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung, Rasse, Größe, Religion, sexueller Orientierung oder sozioökonomischem Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren.

Ebenso lehnt WIKANDO die Zusammenarbeit mit religiösen Organisationen ab, deren Hauptziel die Weiterverbreitung eines bestimmten Glaubens ist und/oder die kein Gemeinschaftsengagement für alle Menschen unabhängig ihres eigenen Glaubens anbieten.

Auch Organisationen, deren Inhalte potenziell ein friedliches demokratisches Miteinander gefährden könnten, wie das Schüren von Feindseligkeit zwischen Gruppen ohne Bereitschaft zum Dialog zur Konfliktregulierung oder das gezielte Verbreiten und/oder Generieren von Falschinformationen, lehnt WIKANDO ab. Antidemokratische Strömungen, Hetze sowie Feindseligkeit gegenüber Menschengruppen sowie Klimawandel-Leugnungen unterstützt WIKANDO nicht.

 

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der FundraisingBox-Software

3.5. Basis der FundraisingBox ist eine durch WIKANDO entwickelte FundraisingBox Software. Die Rechte an dieser FundraisingBox Software stehen WIKANDO zu. Ein Anspruch des Kunden auf Überlassung der FundraisingBox-Software besteht nicht.

3.6. WIKANDO entwickelt die FundraisingBox Software ständig weiter, um diese z.B. zu verbessern, Funktionalitäten hinzuzufügen, zu ändern oder Fehler zu beheben. WIKANDO wird während der Vertragslaufzeit die FundraisingBox jeweils auf Basis der aktuellsten, allgemein durch WIKANDO für den Betrieb der FundraisingBox freigegebenen Version der FundraisingBox Software betreiben. Der Kunde stimmt zu, dass WIKANDO während der Laufzeit des Vertrages zum Betrieb der FundraisingBox jeweils die aktuelle Version der FundraisingBox Software verwendet. Es bleibt im Ermessen von WIKANDO, eine neue Version oder einzelne neue Funktionen nach einer entsprechenden Testphase auch wieder zurückzunehmen.

3.6. WIKANDO entwickelt die FundraisingBox Software ständig weiter, um diese z.B. zu verbessern, Funktionalitäten hinzuzufügen, zu ändern oder Fehler zu beheben. WIKANDO wird während der Vertragslaufzeit die FundraisingBox jeweils auf Basis der aktuellsten, allgemein durch WIKANDO für den Betrieb der FundraisingBox freigegebenen Version der FundraisingBox Software betreiben. Der Kunde stimmt zu, dass WIKANDO während der Laufzeit des Vertrages zum Betrieb der FundraisingBox jeweils die aktuelle Version der FundraisingBox Software verwendet. Es bleibt im Ermessen von WIKANDO, eine neue Version oder einzelne neue Funktionen nach einer entsprechenden Testphase auch wieder zurückzunehmen.

3.7. WIKANDO behält sich dementsprechend Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der FundraisingBox Software und damit gegebenenfalls auch des Leistungsumfangs der FundraisingBox während der Laufzeit des Vertrages vor. Dem Kunden ist bekannt und der Kunde stimmt zu, dass sich hieraus Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs der FundraisingBox ergeben können. Ist die Änderung für den Kunden unzumutbar oder gefährdet sie den Vertragszweck, kann der Kunde diesen Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

3.8. Über Änderungen der FundraisingBox, die durch die Bereitstellung neuer Versionen verbunden sind, wird WIKANDO den Kunden vorab informieren.

 

Angebundene Leistungen Dritter

3.9. Die FundraisingBox bietet die Möglichkeit, Leistungen von Drittanbietern als Integration der FundraisingBox einzubinden. Innerhalb der FundraisingBox Software befindet sich ein Store, worüber alle verfügbaren Integrationen und deren Beschreibung eingesehen werden können, wobei die Verfügbarkeit für den Kunden von der vom Kunden gebuchten Software Version abhängen kann. WIKANDO behält es sich vor, das Angebot an Integrationen zu ändern, insbesondere wenn der Drittanbieter die Integration anpasst oder einstellt. Diese Integrationen werden von Drittanbietern bereitgestellt und alleine von diesem verantwortet. 

Die Integrationen von Drittanbietern sind keine Leistung von WIKANDO. Funktionsumfang, Preise, Laufzeit, sowie die Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung der Drittanbieter Integrationen, einschließlich deren Support, richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. WIKANDO übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Drittanbieter-Integrationen.

Um eine Drittanbieter Integration nutzen zu können, muss der Kunde über die Nutzungsberechtigung für die zu nutzende Integration verfügen.

3.10. Im Leistungsumfang von WIKANDO ist die Bereitstellung einer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses funktionsfähigen Schnittstelle zur Leistung des Drittanbieters enthalten und WIKANDO verpflichtet sich, sofern der Drittanbieter seine Leistungen und/oder seine Schnittstelle während der Vertragslaufzeit ändert, innerhalb angemessener Zeit eine Anbindung der Leistung des Drittanbieters wieder herzustellen, sofern dies mit wirtschaftlich vertretbaren Aufwand möglich ist. Eine darüber hinausgehende Zusage, dass die Leistungen des Drittanbieters während der Vertragslaufzeit weiter genutzt werden können, nachdem der Drittanbieter seinen Leistungsumfang oder seine Schnittstelle zum Zugriff auf seinen Leistungsumfang verändert hat, erfolgt durch WIKANDO nicht.

3.10. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung über die Leistungen des Drittanbieters innerhalb des Zugangs zur FundraisingBox mit diesem Drittanbieter abzuschließen. In diesem Fall erfolgt dennoch der Abschluss über die Leistung des Drittanbieters ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. WIKANDO wird kein Vertragspartner.

 

Beratungs- und Projektleistungen

3.12. Mit dem Abschluss des Vertrages über die FundraisingBox ist WIKANDO zu keinen weiteren Beratungs- oder Projektleistungen, die über die bei Vertragsabschluss angegebenen Leistungen der Bereitstellung der FundraisingBox als Software-as-a-Service-Lösung hinausgehen, verpflichtet.

3.13. Soweit der Kunde im Zusammenhang mit der FundraisingBox weitere Beratungs- oder Projektleistungen wünscht, wie z.B. Einbindung der mit der FundraisingBox bereitgestellten Spendenformulare in Webseiten des Kunden, sind diese gesondert zwischen dem Kunden und WIKANDO zu vereinbaren.

3.14. Sofern WIKANDO und der Kunde bei Beauftragung nicht ausdrücklich die Erbringung einer Werkleistung vereinbart haben, erbringt WIKANDO die beauftragten Beratungs- und Projektleistungen in Form von Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB.

4 Leistungsumfang

4.1. Die Software der FundraisingBox wird durch WIKANDO oder einen Subunternehmer in einem oder mehreren Rechenzentren gehostet. WIKANDO stellt dem Kunden die FundraisingBox im vereinbarten Leistungsumfang am Übergabepunkt zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Eine Auslieferung oder Überlassung der Software der FundraisingBox an den Kunden erfolgt nicht. Übergabepunkt für die vereinbarten Leistungen von WIKANDO ist jeweils der Routerausgang zum Internet im Rechenzentrum.

Der Leistungsumfang des gebuchten Vertrages, einschließlich etwaiger zusätzlicher Funktionalitäten, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Leistungsumfangs. Weitere Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages, sondern müssen auf Basis eines gesonderten Angebotes gebucht werden. 

4.2. Kunden mit einem laufzeitgebundenen Vertrag können Änderungen ihres Leistungsumfang über den Kundensupport von WIKANDO anfragen und beauftragen. Wechselt der Kunde während eines laufenden Abrechnungszeitraums in einen größeren Leistungsumfang, kann der Kunde ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Accounts die zusätzlichen Funktionen nutzen. Wechselt der Kunde in eine Version mit niedrigerem Leistungsumfang erfolgt keine Rückerstattung der bereits getätigten Zahlungen für den Ursprungsvertrag.

4.3. Die FundraisingBox steht während der für den Betrieb und das Hosting der FundraisingBox notwendigen regelmäßigen und unregelmäßigen Wartungsfenster nicht zur Verfügung. WIKANDO steht jede Woche in der Zeit von Dienstag, 21:00 Uhr, bis Mittwoch, 03:00 Uhr, ein regelmäßiges Wartungsfenster zur Verfügung. Während dieses Wartungsfensters können die Leistungen der FundraisingBox für den Kunden nicht nutzbar sein.

4.4. WIKANDO ist bestrebt, Wartungsarbeiten ausschließlich innerhalb der regelmäßigen Wartungsfenster durchzuführen, so dass die Verfügbarkeit der FundraisingBox Software möglichst wenig beeinträchtigt wird. In dringenden Fällen, etwa im Falle eines Systemausfalls oder zum Einspielen sicherheitsrelevanter Patches, behält sich WIKANDO vor, kurzfristig Wartungsarbeiten innerhalb der Servicezeiten durchzuführen, wobei die Nutzung der FundraisingBox für die Dauer dieser Wartungsarbeiten eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.

4.5. Im Fall von Unterbrechungen wegen höherer Gewalt, einschließlich Streiks oder Aussperrungen, steht die FundraisingBox ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

4.6. WIKANDO schuldet während der Vertragslaufzeit eine Verfügbarkeit der FundraisingBox Software am Übergabepunkt von durchschnittlich 98,0% pro Kalenderjahr.

5 Leistungs-/Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. WIKANDO stellt dem Kunden in den Rechenzentren Speicherplatz zur Speicherung der seitens des Kunden übermittelten Daten zur Verfügung.

5.2. WIKANDO übernimmt nicht die rechtssichere Aufbewahrung dieser Daten, zur Einhaltung der für den Kunden geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, etwa handels- und steuerrechtlicher Art. Es ist Aufgabe des Kunden, sicherzustellen, dass auf seinen Systemen die ordnungsgemäße und rechtssichere Aufbewahrung der durch den Kunden an die FundraisingBox übermittelten Daten bzw. der durch den Kunden von der FundraisingBox erhaltenen bzw. abgerufenen Daten erfolgt.

6 Supportleistungen / Fehlerbeseitigung

6.1. Supportanfragen bezogen auf die FundraisingBox können über ein auf der Webseite bereitgestelltes Kontaktformular an WIKANDO übermittelt werden und werden von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern sowie der 08. August , 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (im Folgenden „Supportzeiten“) bearbeitet.

6.2. Störungsmeldungen, etwa im Falle von technischen Problemen, können ebenfalls über ein auf  der Webseite bereitgestelltes Kontaktformular an WIKANDO übermittelt werden. Der Kunde wird dabei WIKANDO den die Störung verursachten Fehler unter Angabe der für den Kunden mit zumutbarem Aufwand erkennbaren und für die Fehleranalyse zweckdienlichen Informationen melden.

6.3. WIKANDO obliegt im Rahmen der Störungsbeseitigung die Instandhaltung der beauftragten Leistungen der FundraisingBox, das heißt die Behebung von auftretenden Fehlern.

6.4. Ein Fehler der Leistungen von WIKANDO liegt dabei vor, wenn diese bei bestimmungsgemäßer Nutzung von der vereinbarten Beschaffenheit so abweichen, dass vereinbarte Funktionalitäten nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhalten, so dass eine vertragsgemäße Nutzung nicht mehr gegeben ist oder mehr als unerheblich eingeschränkt ist.

6.5. WIKANDO wird einen gemeldeten Fehler innerhalb der angemessenen Frist beheben.

6.6. Schlägt die Fehlerbehebung innerhalb angemessener Frist und aufgrund von Gründen, die WIKANDO zu vertreten hat, fehl, so kann der Kunde eine vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag für die weitere Dauer, in der die betroffene Leistungen der FundraisingBox nur fehlerhaft zur Verfügung stehen, mindern.

6.7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7 Nennung und/oder Einbindung Logo FundraisingBox in Applikationen und Formulare

7.1. Sofern nicht ausdrücklich zwischen Kunde und WIKANDO vereinbart ist, dass in den über die FundraisingBox bereitgestellten Applikationen und Formularen keine Nennung oder Einbindung des Logo der FundraisingBox erfolgt (sog. White-Label-Versionen), ist WIKANDO berechtigt, in den über die FundraisingBox bereitgestellten Applikationen und Formularen, die der Kunde in seinen eigenen Webauftritt einbindet, auf die FundraisingBox durch Nennung derselben zu verweisen und/oder das Logo der FundraisingBox einzubinden. Eine Nennung kann z.B. durch die Angabe „Ein sicherer Service der FundraisingBox“ oder einen anderen, im Ermessen von WIKANDO liegenden Text, erfolgen.

7.2. Dem Kunden ist nicht gestattet, diese Nennung bzw. ein eingebundenes Logo der FundraisingBox in den Applikationen und Formularen zu entfernen.

7.3. Hat der Kunde eine Nennung der FundraisingBox bzw. ein eingebundenes Logo aus einer bereitgestellten Applikation oder einem Formular entfernt, und macht er dies nach Aufforderung durch WIKANDO nicht innerhalb einer durch WIKANDO gesetzten angemessenen Frist rückgängig, ist WIKANDO zur fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt.

8 Leistungs-/Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1. Der Kunde wird eine verantwortliche und namentlich bekannte Person als Ansprechperson zur Verfügung stellen. Diese Ansprechperson wird alle zur Durchführung des Vertrages benötigten Informationen erteilen. Des Weiteren gilt diese Person als berechtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Der Kunde kann weitere Ansprechpersonen benennen. Änderungen der Ansprechpersonen sind umgehend mitzuteilen.

8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der FundraisingBox selbst sicherzustellen.

8.3. Die Anbindung an das Internet mit ausreichender Bandbreite, sowie die Nutzung einer sicheren Internetverbindung der FundraisingBox, liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

8.4. Es ist Aufgabe des Kunden, den berechtigten Nutzer*innen einen erforderlichen Internetzugang zur Verfügung zu stellen, sodass die Leistungen der FundraisingBox in Anspruch genommen werden können.

8.5. Für eine optimale Nutzung der FundraisingBox und den zur Verfügung gestellten Features wird der Kunde die Browser Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Sarafi in ihrer jeweils aktuellen Hauptversion oder maximal der Vorgängerhauptversion nutzen. Zudem muss die Cookie Verwendung in den Einstellungen des verwendeten Browsers erlaubt sein. Des Weiteren ist für die Nutzung der FundraisingBox eine Bildschirmauflösung von mindestens 1280px notwendig. Werden diese technischen Voraussetzungen nicht vom Kunden erfüllt, kann es möglicherweise zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der FundraisingBox kommen. WIKANDO ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.

8.6. Der Kunde wird seine Zugangsdaten bzw. die Zugangsdaten seiner Nutzer*innen zur FundraisingBox geheim halten, vor dem Zugriff von unberechtigten Dritten schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Kunde wird seine Nutzer*innen über diese Pflicht zur Geheimhaltung unterrichten und entsprechend zur Geheimhaltung der Zugangsdaten verpflichten.

8.7. Hat der Kunde Anhaltspunkte dafür, dass unberechtigte Dritte Kenntnis über die Zugangsdaten erlangt haben, so wird der Kunde unverzüglich WIKANDO über diesen Umstand informieren.

8.8. Soweit der Kunde Daten an die FundraisingBox übermittelt, stellt der Kunde auf seinen eigenen Systemen vor Übermittlung eine Sicherung dieser Daten her. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die Daten auf eigene Kosten wieder an die FundraisingBox übertragen.

8.9. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den aktuellen Stand der Technik entsprechende IT Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und wird somit sicherstellen, dass durch ihn bzw. seine Nutzer*innen keine schädigenden Daten oder Dateien, sog. Malware, wie etwa Viren, Spyware oder Trojaner, an WIKANDO übermittelt werden. Der Kunde hat zudem die Bestimmungen der als Anlage 1 beigefügten Allgemeinen Benutzungsordnung / Acceptable Use Policy zu beachten.

8.10. Der Kunde ist sowohl für die fachliche Einrichtung seiner zur Verfügung gestellten FundraisingBox, als auch für die Administration verantwortlich. Dies gilt ebenfalls, wenn der Kund*innensupport zur Einrichtung und Administration unterstützend zur Seite steht. Hierzu zählen insbesondere:

  • Wikando Lastschrift
  • Bank Sync
  • Smart-Suche
  • Spendenquittungs-Prozesse (z.B. Erstellung, Versand)
  • E-Mail-Prozesse und Automatisierungen (z.B. Selektion, Konfiguration, Double-Opt-In, Automations, usw.)
  • Nutzung von externen Services (z.B. Mail-Server)
  • Import / Export
  • Formular- und Spendenaktions-Tool-Konfigurationen
  • APIs
  • Beratung zu Payment Service Diensten
  • Anfragen zum Datenschutz der Organisations-Website

8.11. Der Kunde ist gegenüber WIKANDO verpflichtet, auftretende Leistungsstörungen unverzüglich in Textform mitzuteilen und diese Information mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu begründen. Zudem ist der Kunde verpflichtet WIKANDO, bei einer stattfindenden Leistungsstörung in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung zu unterstützen. WIKANDO ist berechtigt, dem Kunden eine zumutbare Fehler Lösungsmöglichkeit aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung der FundraisingBox zu beseitigen.

9 Leistungsausschlüsse

9.1. Sofern nicht ausdrücklich zwischen Kunde und WIKANDO in Textform abweichend vereinbart, ist die Anpassung der FundraisingBox an kundenspezifische Anforderungen durch diesen Vertrag durch WIKANDO nicht geschuldet.

9.2. Störungen, Einschränkungen, Verzögerungen und andere Probleme, die sich aus der Nutzung des Internet oder von angebundenen Leistungen von Drittanbietern ergeben, gehen nicht zu Lasten von WIKANDO, es sei denn WIKANDO hat diese schuldhaft zu vertreten.

10 Nutzungsrechte

10.1. WIKANDO räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der vereinbarten Leistungen der FundraisingBox für die eigenen, internen Geschäftszwecke des Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Diese Nutzungsrechte erstrecken sich ebenfalls auf Kunden im Sinne der §271 HGB, §§15 ff. AktG oder der jeweils anwendbaren gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen verbundene Unternehmen/ Beteiligungsgesellschaften/ Tochterunternehmen.

10.2. Zugriffsberechtigt und nutzungsberechtigt ist dabei maximal die vertraglich vereinbarte Anzahl an Nutzer*innen im Umfang der vereinbarten Nutzungsrechte.

10.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die FundraisingBox über die vertraglich vereinbarte erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder durch andere Organisationen, Unternehmen oder sonstige Dritte für deren Zwecke nutzen zu lassen. Der Kunde hat zudem die Bestimmungen der als Anlage 1 beigefügten Allgemeinen Benutzungsordnung / Acceptable Use Policy zu beachten.

10.4. Hat der Kunde WIKANDO mit Beratungs- und Projektleistungen beauftragt, so erhält der Kunde an den Leistungsergebnissen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Leistungsergebnisse alleine in Verbindung mit der FundraisingBox. Weiterhin behalten wir uns vor, Ergebnisse aus Individualleistungen auch anderen Kund*innen zur Verfügung zu stellen oder für eigene neue Produkte zu nutzen.

11 Vergütung

11.1. Für die Leistungen der FundraisingBox zahlt der Kunde die bei Vertragsabschluss vereinbarte Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den im Einzelauftrag vereinbarten Preisen. Die Vergütung kann dabei aus einer Vergütungspauschale und/oder einer variablen Vergütung in Abhängigkeit vom Nutzungsvolumen, sowie einer möglichen Setupgebühr bestehen.

11.2. Darüber hinaus stellt WIKANDO die bei Vertragsabschluss angegebenen Zuschläge für bestimmte Leistungen in Rechnung, etwa ein Transaktionsentgelt für Transaktionen, bei denen als Zahlungsweise eine Payment-Erweiterung der FundraisingBox genutzt wird. Die Höhe des Transaktionsentgelts richtet sich nach der jeweils gebuchten Variante. Über die Höhe des jeweiligen Zuschlags informiert WIKANDO in dem Buchungsformular, welches bei Vertragsabschluss vom Kunden zu unterzeichnen ist.

11.3. Die Vergütung kann je nach Einzelauftrag jährlich oder monatlich erfolgen. 

Bei einer monatlichen Vergütung beginnt die Nutzungsperiode mit dem Tag der Freischaltung des Accounts und endet nach Ablauf eines Monats. Die Vergütung ist am ersten Tag der vertraglich bestimmten Nutzungsperiode sowie in den folgenden Monaten an dem diesem Tag entsprechenden Tag fällig.

Bei einer jährlichen Vergütung beginnt die Nutzungsperiode mit der Account Freischaltung und endet nach Ablauf eines Jahres. Die Vergütung ergibt sich hierbei aus der 12-fachen monatlichen Vergütung, welche zu Beginn am ersten Tag der vertraglich bestimmten Nutzungsperiode fällig ist. 

11.4. WIKANDO ist berechtigt, die Vergütungssätze und Preise für die vereinbarten Leistungen maximal ein Mal pro Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen, gültig ab der nächsten Abrechnungsperiode.

Erfolgt die Erhöhung innerhalb des letzten Monats der Abrechnungsperiode, so gilt abweichend von vorstehender Regelung, dass die von der Vergütungserhöhung betroffene Leistung oder der FundraisingBox-Vertrag insgesamt innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Erhöhungsverlangens mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden kann. Die Abrechnung des Vertrags erfolgt in diesem Fall pro rata zu der vor dem Erhöhungsverlangen gültigen Vergütung.

11.5. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer, es sei denn, der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Der Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung obliegt dem Kunden. Im Zweifel ist der Kunde verpflichtet, die Umsatzsteuer zu zahlen.

11.6. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass WIKANDO dem Kunden Rechnungen ausschließlich online über die FundraisingBox zum Download oder per E-Mail zur Verfügung stellt. Zahlungsverzug tritt 30 Kalendertage nach Fälligkeit ein.

11.7. Hat der Kunde als Zahlungsweise das SEPA Lastschriftmandat gewählt, wird WIKANDO den Kunden mit angemessenem zeitlichen Verlauf innerhalb des Rechnungstextes über die Durchführung der Lastschrift informieren. WIKANDO wird den Kunden vor der Durchführung einer SEPA-Lastschrift mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf über den Einzug informieren. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift auf 5 Tage verkürzt wird.

11.8. Hat der Kunde WIKANDO eine Einzugsermächtigung erteilt und sofern eine Einziehung zugunsten WIKANDO aufgrund Veranlassung des Kunden (z. B. Widerruf) nicht erfolgt (Rücklastschrift), sind die WIKANDO für die Rücklastschrift auferlegten Kosten und Gebühren vom Kunden zu tragen.

11.9. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

12 Datenschutz

12.1. WIKANDO und der Kunde verpflichten sich, die für den Datenschutz geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten, die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen und deren Einhaltung laufend zu überwachen.

12.2. WIKANDO verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten ausschließlich zu Zwecken des FundraisingBox Vertrages zu nutzen.

12.3. Soweit im Rahmen dieses Vertrags personenbezogene Daten für den Kunden im Auftrag durch WIKANDO erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, stellt WIKANDO dem Kunden einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gem. Art 28 DSGVO zur Verfügung, welcher gesondert abgeschlossen werden muss.

12.4. Der Kunde als verantwortliche Stelle erhebt, verarbeitet oder nutzt die personenbezogenen Daten für sich selbst und ist daher ausschließlich für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und Datennutzung sowie die Datenverarbeitung an sich und für die Datenweitergabe an WIKANDO verantwortlich. Der Kunde wird daher erforderliche Einwilligungen der Personen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der FundraisingBox von diesen Personen personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt.

12.5. Der Kunde gestattet, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, WIKANDO die anonymisierte Auswertung der in der FundraisingBox für den Kunden gespeicherten Spender*innen- und Spendendaten, etwa für statistische Zwecke, sowie die Verwertung der Auswertungsergebnisse durch WIKANDO.

13 Mängel

13.1. WIKANDO haftet nicht  für Sach- und Rechtsmängel, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. D.h. Mängelansprüche bestehen insbesondere nur, wenn

13.1.1. während der Laufzeit dieses Vertrages die bestimmungsgemäße Nutzung der FundraisingBox durch den Kunden mehr als unerheblich beeinträchtigt ist, oder

13.1.1. falls WIKANDO die Erbringung einer Werkleistung übernommen hat, wenn das Werk bei Gefahrübergang auf den Kunden die vereinbarte Beschaffenheit nicht hat und gleichzeitig mit einem mehr als unerheblichen Mangel behaftet ist.

13.2. Für Mängel, die bereits bei Einräumung der Nutzung der FundraisingBox an den Kunden vorhanden waren, haftet WIKANDO nur, wenn WIKANDO diese Mängel zu vertreten hat.

13.3. WIKANDO ist berechtigt, einen Mangel nach eigener Wahl entweder durch Beseitigung bzw. Umgehung (Nachbesserung) oder durch Neulieferung zu beheben.

13.4. Alle Mängelansprüche bezüglich der Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzung der FundraisingBox verjähren nach einem Jahr, ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Mängelansprüche wegen einer durch WIKANDO für den Kunden erstellten Werkleistung verjähren nach einem Jahr ab Abnahme der betroffenen Werkleistung.

13.5. Abweichend von vorstehender Verjährungsregelung gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, wenn WIKANDO den Mangel arglistig verschwiegen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder die Abwesenheit des Mangels ausdrücklich zugesichert hat.

13.6. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet WIKANDO nur im Rahmen der in Ziffer 14 festgelegten Grenzen.

14 Haftung

14.1. WIKANDO haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von WIKANDO oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters beruhen, für Schäden, die WIKANDO oder ein Erfüllungsgehilfe oder gesetzlicher Vertreter von WIKANDO vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und bei Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit.

14.2. Die Haftung von WIKANDO bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist, wenn keiner der in Ziffer 14.1 aufgeführten Fälle vorliegt, auf den vertragstypischen, bei Abschluss dieses Angebots vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.3. Jede weitere Haftung von WIKANDO auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt jedoch unberührt.

14.4. WIKANDO und der Kunde vereinbaren, dass maximal 5.000,00 € pro Schadensfall, insgesamt jedoch maximal 20.000,00 €, außer bei unmittelbaren Personenschäden, ausreichend sind, um den zu ersetzenden vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden abzudecken. Der Kunde wird WIKANDO vor Abschluss des Vertrages unverzüglich darauf hinweisen, wenn bei ihm ein höheres Schadensrisiko besteht, damit die Parteien über eine entsprechende Anpassung der Haftungssummen vor Vertragsschluss verhandeln können.

15 Laufzeit und Kündigung

15.1. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zunächst für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Bei Verträgen mit einer Vertragslaufzeit von einem Monat können die Verträge mit einer Frist von 2 Wochen zum Vertragsende, von einer für den Account bevollmächtigten Person, gekündigt werden. Bei Verträgen, die eine 12 monatige Vertragslaufzeit beinhalten und nicht abweichend im Einzelauftrag vereinbart, kann der Einzelauftrag von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Kunden kann nur von einer für den Account bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Wird er nicht zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.

15.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.3. Kündigt der Kunde aus einem wichtigen Grund, der von WIKANDO zu vertreten ist, wird WIKANDO bereits vorausbezahlte Vergütungspauschalen anteilig zurückerstatten.

15.4. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Wikando liegt insbesondere vor,

i) wenn der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung ganz oder teilweise mehr als 30 Kalendertage in Verzug ist (maßgeblich ist dabei der Zahlungseingang bei Wikando);

ii) wenn der Kunde am Ende einer kostenlosen Testphase zu Beginn des Vertragsverhältnisses seine Rechnungsdaten nach Aufforderung nicht unverzüglich mitteilt; oder

iii) wenn der Kunde gegen die Bestimmungen der Ziffer 5 der als Anlage 1 beigefügten Allgemeinen Benutzungsordnung / Acceptable Use Policy verstößt.

In den vorgenannten Fällen ist WIKANDO berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Abmahnung und Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe, zu kündigen.

15.5. Jede Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Schrift- oder Textform, im Übrigen genügt für eine Kündigung die Textform durch Übermittlung der Kündigung in elektronischer Form, etwa per E-Mail.

16 Löschung der Daten mit Vertragsende

16.1. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit Personen- und Spendendaten in dem in der FundraisingBox angegebenen Format exportieren. Benötigt der Kunde diese Daten über das Vertragsende hinaus, so ist es Aufgabe des Kunden, seine Daten vor Beendigung des Vertrages zu exportieren.

16.2. Mit Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, stehen dem Kunden die in der FundraisingBox gespeicherten Daten nicht mehr zur Verfügung.

16.3. Auf Anfrage des Kunden innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeendigung stellt WIKANDO gegen Zahlung der dann gültigen angemessenen Pauschale dem Kunden die bei Vertragsende in der FundraisingBox vorhandene Personen- und Spendendaten auf einem Datenträger zur Verfügung. Bei einer späteren Anfrage können die Daten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

17 Subunternehmer

17.1. WIKANDO kann die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen (z. B. Hosting- oder Supportleistungen) durch Subunternehmer erbringen.

18 Schlussbestimmungen

18.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

18.2. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.

18.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich jedoch, in diesem Fall die betreffende unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine derartige Bestimmung zu schließen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

18.4. Erfüllungsort ist der Sitz von WIKANDO.

18.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

18.6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Firmensitz von WIKANDO, Deutschland, sofern kein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand besteht. WIKANDO bleibt jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage einzureichen.

 

Anlage: Anlage 1 – Allgemeine Benutzungsordnung/Acceptable Use Policy

Stand 27.11.2023

 

Frühere AGB-Versionen:

Anlage 1 

Allgemeine Benutzungsordnung / Acceptable Use Policy

Die Allgemeine Benutzungsordnung / Acceptable Use Policy ist zwingender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen sie beigefügt ist. und regelt Details für die Nutzung von Dienstleistungen, welche Wikando den Kund*innen bereitstellt. Jede*r Kund*in verpflichtet sich zur Einhaltung des folgenden:

  1. Der*die Kund*in darf die Dienstleistungen der Wikando GmbH ausschließlich im Rahmen der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften nutzen. 
  2. Jegliche Aktivitäten, welche die Sicherheitsvorkehrungen des Systems oder eines Kontos zu umgehen versuchen oder die als Hacking oder Cracking bezeichnet werden können, sind zu unterlassen. 
  3. Der*die Kund*in trifft die nötigen Maßnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Zugriffen auf seine Systeme und gegen die Verbreitung von Viren.
  4. Der*die Kund*in ist für den Inhalt sämtlicher Daten verantwortlich, welche über seinen Internetanschluss versendet werden.
  5. Der*die Kund*in verpflichtet sich die Dienste von Wikando GmbH unter keinen Umständen zu nutzen, um die nachfolgenden Themen zu unterstützen:
  • Verletzung oder Anstiftung zur Verletzung der Rechte anderer;
  • Gesetzwidrige, in die Privatsphäre eingreifende, verletzende, verleumderische oder betrügerische Zwecke;
  • Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung, Rasse, Größe, Religion, sexueller Orientierung oder sozioökonomischem Hintergrund; 
  • Weiterverbreitung eines bestimmten Glaubens und/oder kein Gemeinschaftsengagement für alle Menschen unabhängig ihres eigenen Glaubens;
  • Schüren von Feindseligkeit zwischen Gruppen ohne Bereitschaft zum Dialog zur Konfliktregulierung oder das gezielte Verbreiten und/oder Generieren von Falschinformationen;
  • Antidemokratische Strömungen, Hetze sowie Feindseligkeit gegenüber Menschengruppen sowie Klimawandel-Leugnungen;

 

Nach oben