Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Wikando GmbH stellt Ihnen hier die AGB der FundraisingBox als PDF Download
und nachfolgend als Text zur Verfügung.
AGB zur FundraisingBox - Stand: 31.03.2011
1 Geltungsbereich
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen FundraisingBox“ (im Folgenden auch kurz „Bedingungen“) gelten für Vereinbarungen mit der Wikando GmbH, Schießgrabenstr. 32 in 86150 Augsburg, (im Folgenden kurz „WIKANDO“) über die Leistungen der FundraisingBox und WIKANDO.
WIKANDO stellt unter der Bezeichnung „FundraisingBox“, Organisationen, Unternehmen, Stiftungen, Institutionen und Parteien (Partnern) Online-Fundraising und Spenderverwaltungs-Produkte zur Verfügung und betreibt hierzu eigene Lösungen als Software-as-a-Service, bedient sich aber auch fremder Dienstleistungen. Zusätzlich zu den Produkten können unter anderem Beratungs- und Projektleistungen aus den Bereichen Kommunikation, Webdesign, Content Management, Customer Relation Management oder Payment bei WIKANDO beauftragt werden.
Die FundraisingBox wird durch WIKANDO ausschließlich zur Nutzung über das Internet zur Verfügung gestellt. Das Angebot der FundraisingBox richtet sich nicht an Verbraucher.
2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertragsschluss erfolgt durch Zusendung des unterschrieben Vertrags per Fax, per E-Mail oder über die Bestätigung eines Onlineformulars. Damit wird eine bindende Erklärung zum Abschluss eines FundraisingBox-Vertrages zu den hier aufgeführten Bedingungen mit WIKANDO abgegeben.
2.2 Falls die Erklärung zum Abschluss des FundraisingBox-Vertrages im Namen einer Organisation, Firma oder anderen juristischen Person abgegeben wird, so sichert der Erklärende zu, befugt zu sein die Erklärung zum Abschluss dieses Vertrages im Namen dieser Person abzugeben.
3 Vertragsgegenstand
3.1 Produkte
3.1.1 WIKANDO bietet mit der FundraisingBox verschiedene Produkte und Services, die sich in Umfang und Funktionalität unterscheiden.
3.1.2 Um den vollen Funktionsumfang eines Produktes nutzen zu können, kann es erforderlich sein, dass der Kunde eine Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen, über die in diesem Produkt zugrunde liegenden Leistungen abschließt oder bereits abgeschlossen hat. (Beispiel: Bestellt ein Kunde ein FundraisingBox Spendenformular kann ein Online-Zahlungsdienst eines Zahlungsanbieters aufgenommen werden. Hierbei bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung des Kunden mit diesem Zahlungsanbieter).
3.1.3 Für bestimmte Produkte, denen die Leistungen anderer Unternehmen zugrunde liegen, kann die Vereinbarung über die Leistungen des anderen Unternehmens mit der Beauftragung über die FundraisingBox erfolgen. In diesem Fall erfolgt der Abschluss mit dem anderen Unternehmen über die FundraisingBox. Der Vertrag über die dem beauftragten Produkt zugrunde liegenden Leistungen des anderen Anbieters wird jedoch ausschließlich zwischen dem Kunden und dem anderen Anbieter geschlossen.
3.2 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der FundraisingBox-Software
3.2.1 Basis der FundraisingBox ist eine durch WIKANDO entwickelte FundraisingBox-Software. Die Rechte an dieser FundraisingBox-Software stehen WIKANDO zu. Ein Anspruch des Kunden auf Überlassung der FundraisingBox-Software besteht nicht.
3.2.2 WIKANDO entwickelt die FundraisingBox-Software ständig weiter, um diese z. B. zu verbessern, Funktionalitäten hinzuzufügen oder zu ändern oder auch um Fehler zu beheben. WIKANDO wird während der Vertragslaufzeit die FundraisingBox jeweils auf Basis der aktuellsten, allgemein durch WIKANDO für den Betrieb der FundraisingBox frei gegebenen Version der FundraisingBox-Software betreiben. Der Kunde stimmt zu, dass WIKANDO während der Laufzeit des FundraisingBox-Vertrages zum Betrieb der FundraisingBox jeweils die aktuellste Version der FundraisingBox-Software verwendet. Es bleibt im Ermessen von WIKANDO, eine neue Version oder einzelne neue Funktionen nach einer entsprechenden Testphase auch wieder zurück zu nehmen.
3.2.3 WIKANDO behält sich dementsprechend Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der FundraisingBox-Software und damit gegebenenfalls auch des Leistungs- und Funktionsumfangs der FundraisingBox während der Laufzeit des Vertrages vor. Dem Kunden ist bekannt und der Kunde stimmt zu, dass sich hieraus Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungs- und Funktionsumfangs der FundraisingBox ergeben können.
3.2.4 Soweit aufgrund der Bereitstellung einer neuen Version der FundraisingBox-Software notwendig, wird WIKANDO dem Kunden eine aktualisierte Version der Produktbeschreibung in elektronischer Form zum Download zur Verfügung stellen.
3.3 Nutzungsrechte
3.3.1 WIKANDO räumt dem Kunden für die Laufzeit des FundraisingBox-Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der vereinbarten Leistungen der FundraisingBox für die eigenen, internen Geschäftszwecke des Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
3.3.2 Zugriffsberechtigt und nutzungsberechtigt ist dabei maximal die vertraglich vereinbarte Anzahl an Nutzern im Umfang der vereinbarten Nutzungsrechte.
3.3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die FundraisingBox über die vertraglich vereinbarte erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder durch andere Organisationen, Unternehmen oder sonstige Dritte für deren Zwecke nutzen zu lassen.
4 Zugangsdaten, Account-Inhaber
4.1 Beim Abschluss des FundraisingBox-Vertrages mit WIKANDO generiert der Kunde selbst ein Passwort, das zur weiteren Nutzung in Kombination mit seiner E-Mail Adresse für die FundraisingBox erforderlich ist. Diese ersten Zugangsdaten werden dem vertretungsberechtigten Nutzer des Kunden zugeordnet, welcher befugt ist, während der Laufzeit des FundraisingBox-Vertrages rechtsgeschäftlich verbindliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben (in diesen Bedingungen wird dieser Nutzer bzw. die entsprechenden Zugangsdaten als „Account-Inhaber“ bezeichnet).
4.2 Nur der Account-Inhaber kann in der FundraisingBox abhängig vom gebuchten Produkt, weitere Nutzer anlegen. Diese weiteren Nutzer sind jedoch nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Kunden berechtigt und können keine anderen Produkte bestellen. Die jeweiligen Nutzer können in der FundraisingBox ihre eigenen Nutzerdaten verwalten.
4.3 Eine Bestellung oder Kündigung eines Produktes kann nur durch den Account-Inhaber in Textform erfolgen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Benutzerdaten und Passwörter des Account-Inhabers und der übrigen angelegten Nutzer geheim zu halten und nicht an unberechtigte Dritte weiter zu geben.
5 Leistungsumfang WIKANDO
5.1 Leistungsumfang
5.1.1 Die Software der FundraisingBox wird durch WIKANDO oder einen Subunternehmer in einem oder mehreren Rechenzentren gehostet. WIKANDO stellt dem Kunden die FundraisingBox im vereinbarten Leistungsumfang über das Internet zur Verfügung. Eine Auslieferung oder Überlassung der Software der FundraisingBox an den Kunden erfolgt nicht. Übergabepunkt für die vereinbarten Leistungen von WIKANDO ist der Routerausgang zum Internet im Rechenzentrum.
5.1.2 WIKANDO schuldet während der Vertragslaufzeit eine Verfügbarkeit der FundraisingBox Software am Übergabepunkt von durchschnittlich 98,0% pro Kalenderjahr.
5.1.3 Ausgenommen von der Verfügbarkeitszusage sind die für den Betrieb und das Hosting der FundraisingBox notwendigen Wartungsfenster. WIKANDO steht jede Woche in der Zeit von Samstag, 21:00 Uhr, bis Sonntag, 03:00 Uhr, ein Wartungsfenster zur Verfügung. Während dieses Wartungsfensters können die Leistungen der FundraisingBox für den Kunden nicht nutzbar sein.
5.1.4 WIKANDO ist bestrebt, Wartungsarbeiten ausschließlich innerhalb der reservierten Wartungsfenster durchzuführen, so dass die Verfügbarkeit der FundraisingBox Software möglichst wenig beeinträchtigt wird. In dringenden Fällen, etwa im Falle eines Systemausfalls oder beispielsweise zum Aufspielen sicherheitsrelevanter Patches, behält sich WIKANDO aber auch vor, kurzfristig Wartungsarbeiten innerhalb der Servicezeiten durchzuführen, wobei die Nutzung der FundraisingBox für die Dauer dieser Wartungsarbeiten eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
5.1.5 Ausgenommen von vorstehender Verfügbarkeitszusage sind Unterbrechungen wegen höherer Gewalt, einschließlich Streiks oder Aussperrungen.
5.2 Speicherung der Daten des Kunden
5.2.1 WIKANDO stellt dem Kunden in den Rechenzentren Speicherplatz zur Speicherung der seitens des Kunden übermittelten Daten zur Verfügung.
5.2.2 WIKANDO übernimmt jedoch nicht die rechtssichere Aufbewahrung dieser Daten zur Einhaltung der für den Kunden geltender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, etwa handels- und steuerrechtlicher Art. Es ist Aufgabe des Kunden, sicher zu stellen, dass auf seinen Systemen die ordnungsgemäße und rechtssichere Aufbewahrung der durch den Kunden an die FundraisingBox übermittelten Daten bzw. der durch den Kunden von der FundraisingBox erhaltenen bzw. abgerufenen Daten erfolgt.
5.3 Supportleistungen / Fehlerbeseitigung
5.3.1 Supportanfragen bezogen auf die FundraisingBox können über ein auf „www.fundraisingbox.com“ bereit gestelltes Onlineformular an WIKANDO übermittelt werden und werden von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche bundeseinheitliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (im Folgenden „Supportzeiten“) bearbeitet.
5.3.2 Störungsmeldungen, etwa im Falle von technischen Problemen, können ebenfalls über ein auf „www.fundraisingbox.com“ bereit gestelltes Onlineformular an WIKANDO übermittelt werden. Der Kunde wird dabei WIKANDO den die Störung verursachenden Fehler unter Angabe der für den Kunden mit zumutbarem Aufwand erkennbaren und für die Fehleranalyse zweckdienlichen Informationen melden.
5.3.3 WIKANDO obliegt im Rahmen der Störungsbeseitigung die Instandhaltung der beauftragten Leistungen der FundraisingBox, das heißt die Behebung von auftretenden Fehlern im Sinne von Ziffer 5.3.4 während der Laufzeit des Vertrages.
5.3.4 Ein Fehler der Leistungen von WIKANDO liegt dabei vor, wenn diese bei bestimmungsgemäßer Nutzung von der vereinbarten Beschaffenheit so abweichen, dass vereinbarte Funktionalitäten nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhalten, so dass eine vertragsgemäße Nutzung nicht mehr gegeben ist oder mehr als unerheblich eingeschränkt ist.
5.3.5 WIKANDO wird einen gemeldeten Fehler innerhalb angemessener Frist beheben.
5.3.6 Schlägt die Fehlerbehebung innerhalb angemessener Frist und aufgrund von Gründen, die WIKANDO zu vertreten hat, fehl, so kann der Kunde eine vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag für die weitere Dauer, in der die betroffene Leistungen der FundraisingBox nur fehlerhaft zur Verfügung stehen, mindern.
5.3.7 Setzt der Kunde nach Verstreichen der angemessenen Frist nach Ziffer 5.3.5 WIKANDO schriftlich eine weitere angemessene Nachfrist zur Behebung des Fehlers und gelingt es WIKANDO nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist den Fehler zu beheben, so ist der Kunde berechtigt, den FundraisingBox-Vertrag außerordentlich zu kündigen. Im Fall eines unwesentlichen Fehlers ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrages jedoch ausgeschlossen. Im Fall der berechtigten Kündigung nach dieser Ziffer 5.3.7 wird WIKANDO eine eventuell bereits voraus gezahlte Vergütung anteilig zurück erstatten.
6 Leistungs-/Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Es ist Aufgabe des Kunden, seinen berechtigten Nutzern der Leistungen der FundraisingBox einen Internetzugang auf Basis der Hard- und Softwareausstattung gemäß den Angaben in der Produktbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
6.2 Der Kunde wird seine Zugangsdaten bzw. die Zugangsdaten seiner Nutzer zur FundraisingBox geheim halten, vor dem Zugriff von unberechtigten Dritten schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Kunde wird seine Nutzer über diese Pflicht zur Geheimhaltung unterrichten und entsprechend zur Geheimhaltung der Zugangsdaten verpflichten.
6.3 Hat der Kunde Anhaltspunkte dafür, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis über die Zugangsdaten erlangt hat, so wird der Kunde unverzüglich WIKANDO über diesen Umstand informieren.
6.4 Soweit der Kunde Daten an die FundraisingBox übermittelt, so stellt der Kunde auf seinen eigenen Systemen vor Übermittlung eine Sicherung dieser Daten her. Im Falle eines Datenverlusts wird der Kunde die Daten auf eigene Kosten wieder an die FundraisingBox übertragen.
6.5 Der Kunde wird keine schädigenden Daten oder Dateien, sog. Malware, wie etwa Viren, Spyware oder Trojaner, an WIKANDO übermitteln.
7 Leistungsausschlüsse
7.1 Die Anpassung der FundraisingBox an kundenspezifische Anforderungen ist durch diesen Vertrag durch WIKANDO nicht geschuldet.
7.2 Störungen, Einschränkungen, Verzögerungen und andere Probleme, die sich aus der Nutzung des Internet ergeben, gehen nicht zu Lasten von WIKANDO.
8 Vergütung
8.1 Für die Leistungen der FundraisingBox zahlt der Kunde die gemäß dem jeweiligen Angebot anfallende Vergütung. Die Vergütung kann dabei aus einer Vergütungspauschale und/oder einer variablen Vergütung in Abhängigkeit vom Nutzungs- oder Transaktionsvolumen bestehen.
8.2 Die Laufzeiten für die Leistungen der FundraisingBox werden in dem jeweiligen Angebot festgelegt.
8.3 WIKANDO ist berechtigt, die Vergütungssätze und Preise während der Laufzeit dieses Vertrages einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Bei einer Erhöhung der Vergütung für eine der unter diesem Vertrag vereinbarten Leistung um je mehr als 10 % (bezogen auf die unmittelbar vor der Erhöhung geltende Vergütung) ist der Kunde berechtigt, wahlweise die von der Vergütung betroffene Leistung oder den FundraisingBox-Vertrag insgesamt innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Erhöhungsverlangens schriftlich zu kündigen.
8.4 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer, es sei denn, der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Der Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung obliegt dem Kunden. Im Zweifel ist der Kunde verpflichtet, die Umsatzsteuer zu zahlen.
8.5 Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass WIKANDO dem Kunden Rechnungen ausschließlich online über die FundraisingBox zum Download oder per E-Mail zur Verfügung stellt. Zahlungsverzug tritt 30 Kalendertage nach Fälligkeit ein.
8.6 Hat der Kunde WIKANDO eine Einzugsermächtigung erteilt und sofern eine Einziehung zugunsten WIKANDO aufgrund Veranlassung des Kunden (z. B. Widerruf) nicht erfolgt (Rücklastschrift), sind die WIKANDO für die Rücklastschrift auferlegten Kosten und Gebühren vom Kunden zu tragen.
8.7 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9 Datenschutz
9.1 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
9.1.1 WIKANDO und der Kunde verpflichten sich, die für den Datenschutz geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten, die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen und deren Einhaltung laufend zu überwachen. WIKANDO wird den Kunden bei dessen Verpflichtungen im Rahmen des Datenschutzes, etwa in Verbindung mit Auskunftsansprüchen, im erforderlichen Umfang unterstützen.
9.1.2 WIKANDO verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten ausschließlich zu Zwecken des FundraisingBox-Vertrages zu nutzen. Sofern WIKANDO dabei eine Verarbeitung der Daten vorzunehmen hat, erfolgt dies durch WIKANDO nur im Rahmen der Weisungen des Kunden.
9.1.3 Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.
9.2 Pflichten des Kunden
9.2.1 Der Kunde wird erforderliche Einwilligungen der Personen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der FundraisingBox von diesen Personen personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt. Der Kunde als verantwortliche Stelle erhebt, verarbeitet oder nutzt die personenbezogenen Daten für sich selbst und ist daher im Rahmen des FundraisingBox-Vertrages und damit dieser Datenschutzvereinbarung ausschließlich für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und Datennutzung sowie die Datenverarbeitung an sich und für die Datenweitergabe an WIKANDO verantwortlich.
9.2.2 Der Kunde wird alle Weisungen und Aufträge im Rahmen des FundraisingBox-Vertrages bezogen auf die personenbezogenen Daten schriftlich erteilen. Führen Weisungen des Kunden zu einem über die vereinbarten Leistungen des FundraisingBox-Vertrages hinausgehenden Aufwand bei WIKANDO, so hat der Kunde WIKANDO diesen Mehraufwand von WIKANDO gegen angemessene und marktübliche Vergütung zu ersetzen.
9.2.3 Die Pflicht nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, ein öffentliches Verfahrensverzeichnis zu führen, verbleibt bei dem Kunden.
9.3 Pflichten von WIKANDO
9.3.1 WIKANDO verpflichtet sich, in ihrem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der allgemeinen und technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend § 9 Bundesdatenschutzgesetz einzuhalten und in einem angemessenen Verhältnis zum Schutzzweck umzusetzen.
9.3.2 Hierfür wird WIKANDO seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. WIKANDO wird technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der personenbezogenen Daten des Kunden vor Missbrauch und Verlust treffen, die den Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere:
• Zutrittskontrolle, die Unbefugten den Zutritt zu den betreffenden Datenverarbeitungsanlagen verwehrt,
• Zugangskontrolle, damit die Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten nicht genutzt werden können,
• Zugriffskontrolle, damit die zur Nutzung des Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können,
• Weitergabekontrolle, damit personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welchen Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist,
• Eingabekontrolle, damit nachträglich geprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind,
• Auftragskontrolle, damit personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können,
• Verfügbarkeitskontrolle, damit personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind,
• Trennungskontrolle, damit zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können.
9.3.3 WIKANDO wird die mit der Verarbeitung der Daten befassten Mitarbeiter und sonstige Dritte (z. B. Subunternehmer) gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz auf das Datengeheimnis verpflichten.
9.3.4 Wenn Subunternehmer durch WIKANDO eingeschaltet werden, so wird WIKANDO die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Subunternehmer so gestalten, dass sie den Anforderungen dieser Datenschutzvereinbarung entsprechen.
9.3.5 Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an WIKANDO zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wendet, wird WIKANDO dies an den Kunden weiterleiten. WIKANDO wird Daten nur nach Weisung des Kunden sperren, berichtigen oder löschen.
9.3.6 WIKANDO wird den Kunden über Kontrollen und sonstige Maßnahmen von Aufsichtsbehörden bei WIKANDO im Zusammenhang mit diesem Vertrag informieren.
9.4 Anonymisierte Auswertung der Daten
Der Kunde gestattet, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, WIKANDO die anonymisierte Auswertung der in der FundraisingBox für den Kunden gespeicherten Spender- und Spendendaten, etwa für statistische Zwecke, sowie die Verwertung der Auswertungsergebnisse durch WIKANDO.
10 Schutzrechte Dritter
10.1 Führt die bestimmungsgemäße Nutzung der FundraisingBox durch den Kunden zur Verletzung von Urheber- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter, wird WIKANDO auf seine Kosten und nach seiner Wahl dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Recht zur weiteren bestimmungsgemäßen Nutzung verschaffen oder die betroffenen Serviceleistungen der FundraisingBox in einer für den Kunden zumutbaren Weise so ändern oder ersetzen, dass die Schutzverletzung nicht mehr besteht.
10.2 Schlägt die Behebung der Schutzrechtsverletzung innerhalb angemessener Frist und aufgrund von Gründen, die WIKANDO zu vertreten hat, fehl, so kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag für die weitere Dauer, in der die Schutzrechtsverletzung noch besteht, mindern.
10.3 Setzt der Kunde nach Verstreichen der angemessenen Frist nach Ziffer 10.1 WIKANDO schriftlich eine weitere Nachfrist von mindestens 2 Wochen zur Behebung der Schutzrechtsverletzung und gelingt es WIKANDO nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist die Schutzrechtsverletzung zu beheben, so ist der Kunde berechtigt, den FundraisingBox-Vertrag sowie alle Vereinbarungen über Produkte und Services zu kündigen. Im Fall der Kündigung wird WIKANDO eine eventuell bereits voraus gezahlte Vergütung anteilig zurück erstatten.
10.4 Darüber hinaus wird WIKANDO den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
10.5 Die in vorstehender Ziffer 10.4 genannten Verpflichtungen von WIKANDO bestehen nur, wenn
• der Kunde WIKANDO unverzüglich von gegen ihn geltend gemachten Schutzrechtsverletzungen unterrichtet,
• der Kunde WIKANDO in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt,
• WIKANDO alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,
• die Schutzrechtsverletzung nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht und
• die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde die betroffenen Leistungen der FundraisingBox eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
10.6 Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene, notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten von WIKANDO.
10.7 Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen WIKANDO ausgeschlossen.
11 Haftung
11.1 WIKANDO haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur
• für Schäden, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von WIKANDO oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters beruhen,
• für Schäden, die WIKANDO oder ein Erfüllungsgehilfe oder gesetzlicher Vertreter von WIKANDO vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und
• bei Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit (im Sinne von § 443 BGB).
11.2 Die Haftung von WIKANDO bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist, wenn keiner der in Ziffer 11.1 aufgeführten Fälle vorliegt, auf den vertragstypischen, bei Abschluss dieses Angebots vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Jede weitere Haftung von WIKANDO auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine verschuldensunabhängige Haftung von WIKANDO nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wegen eines Fehlers oder Mangels, der bereits bei Abschluss dieser Vereinbarung vorhanden war. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt jedoch unberührt.
11.4 WIKANDO und der Kunde vereinbaren, dass Euro 5.000,-- pro Schadensfall, insgesamt jedoch max. Euro 20.000,--, außer bei unmittelbaren Personenschäden, ausreichend sind, um den gem. Ziffer 11.2 zu ersetzenden vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden abzudecken. Der Kunde wird WIKANDO vor Abschluss des Vertrages unverzüglich darauf hinweisen, wenn bei ihm ein höheres Schadensrisiko besteht, damit die Parteien über eine entsprechende Anpassung der Haftungssummen vor Vertragsschluss verhandeln können.
12 Laufzeit und Kündigung
12.1 Laufzeiten und Fristen
12.1.1 Laufzeiten und Kündigungsfristen sind dem jeweiligen Vertrag/Angebot zu entnehmen.
12.2 Allgemeine Bestimmungen zur Kündigung
12.2.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.2.2 Kündigt der Kunde aus einem wichtigen Grund, der von WIKANDO zu vertreten ist, wird WIKANDO bereits vorausbezahlte Vergütungspauschalen anteilig zurück erstatten.
12.2.3 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch WIKANDO liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütungspauschale um mehr als 30 Kalendertage in Verzug ist und auch auf eine daraufhin erfolgte Mahnung durch WIKANDO nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zugang der Mahnung zahlt (maßgeblich ist dabei der Zahlungseingang bei WIKANDO). In diesem Fall ist WIKANDO berechtigt, den FundraisingBox-Vertrag sowie sämtliche Vereinbarungen über andere Produkte und Leistungen zu kündigen.
12.3.4 Jede Kündigung des FundraisingBox-Vertrages kann ausschließlich durch den hierzu berechtigten Account-Inhaber (siehe Ziffer 4) gegenüber WIKANDO erklärt werden. Jede Kündigung von WIKANDO gegenüber dem Kunden bedarf der Textform.
13 Löschung der Daten mit Vertragsende
13.1 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit Personen- und Spendendaten in dem in der FundraisingBox angegebenen Format exportieren. Benötigt der Kunde diese Daten über das Vertragsende hinaus, so ist es Aufgabe des Kunden, seine Daten vor Beendigung des Vertrages zu exportieren.
13.2 Mit Beendigung des FundraisingBox-Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, stehen dem Kunden die in der FundraisingBox gespeicherten Daten nicht mehr zur Verfügung.
13.3 Auf Anfrage des Kunden innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeendigung stellt WIKANDO gegen Zahlung der dann gültigen Pauschale dem Kunden die bei Vertragsende in der FundraisingBox vorhandenen Personen- und Spendendaten auf einem Datenträger zur Verfügung. Bei einer späteren Anfrage können die Daten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
14 Subunternehmer
WIKANDO kann die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen (z. B. Hosting- oder Supportleistungen) durch Subunternehmer erbringen.
15 Referenznennung
15.1 WIKANDO ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu Marketingzwecken, z. B. auf der Internetplattform der FundraisingBox oder in Kundenlisten zu nennen.
15.2 Der Kunde und WIKANDO sind berechtigt, nach Abschluss dieses Vertrages eine Pressemeldung über den Vertragsabschluss und die damit begründete Zusammenarbeit herauszugeben.
15.3 WIKANDO ist darüber hinaus berechtigt, zu einem späteren Zeitpunkt einen mit dem Kunden abgestimmten ausführlicheren Anwenderbericht (Success-Story) zu veröffentlichen.
16 Änderungen der Bedingungen
16.1 WIKANDO ist berechtigt, diese Bedingungen jederzeit unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei (2) Wochen zu ändern oder zu ergänzen.
16.2 Im Falle einer Änderung oder Ergänzung wird WIKANDO den Kunden per E-Mail informieren und die Bedingungen in der geänderten oder ergänzten Fassung übermitteln. Die neuen Bedingungen gelten als zwischen den Parteien vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung über die neuen Bedingungen diesen gegenüber WIKANDO per E-Mail widerspricht. WIKANDO wird den Kunden bei Übermittlung der neuen Bedingungen über diese vorgenannten Frist zum Widerspruch und die Folgen bei Verstreichen der Frist hinweisen.
16.3 Widerspricht der Kunde fristgerecht der Geltung der neuen Bedingungen, so kann WIKANDO das Vertragsverhältnis unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bedingungen kündigen oder nach eigenem Ermessen das Vertragsverhältnis unter Geltung der Bedingungen vor der Änderung fortführen. WIKANDO wird den Kunden über eine Kündigung oder Fortführung des Vertrages nach Widerspruch gesondert per E-Mail informieren.
17 Schlussbestimmungen
17.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
17.2 Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
17.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich jedoch, in diesem Fall die betreffende unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine derartige Bestimmung zu schließen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17.4 Erfüllungsort ist der Sitz von WIKANDO.
17.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
17.6 Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Firmensitz von WIKANDO in Augsburg, Deutschland. WIKANDO bleibt jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage einzureichen.
